Juristische Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen, Markenanmeldungen, Protokolle, Anstellungsverträge, AGB, Impressen … im Geschäftsleben gibt es viele anspruchsvolle Texte.

Unsere erfahrenen juristischen und beeidigten Übersetzer sprechen Ihre Fachsprache in der jeweiligen Fremdsprache.

Seit mehr als 30 Jahren arbeiten wir vertrauensvoll mit Rechtsanwälten, Notaren, Gerichtsvollziehern, Juristen, Patentanwälten, usw. zusammen.

Rechtsfachleute sprechen die gleiche Sprache!

Unsere Übersetzer, die teilweise als Rechtsanwälte, Firmenjuristen oder Notare tätig waren, verfügen über reiche Erfahrung im Rechtswesen. Sie arbeiten mit allen Akteuren der Rechtswelt zusammen: Rechtsabteilungen, französische Gerichte, Notare, Anwaltskanzleien, Inkassobüros, Gerichtsvollzieher, Abschlussprüfer.

Über unsere Aufgabe als Übersetzungsbüro hinaus stehen wir Ihnen im internationalen Geschäftsverkehr als Partner zur Seite.

Beglaubigungsdienst: im Ausland anerkannte Übersetzungen amtlicher Dokumente

Ihre öffentlichen oder privatschriftlichen Urkunden sollen im Ausland anerkannt werden? BILIS steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

BERATUNG, Erledigung der FORMALITÄTEN in allen Ländern, KOSTENVORLAGE bei den Institutionen: nehmen Sie unseren exklusiven Beglaubigungsdienst in Anspruch, um Ihr Budget zu optimieren und kostbare Zeit zu gewinnen.

Freie Übersetzungen, beglaubigte (bescheinigte) Übersetzungen … die ganze Expertise hausintern!

Ein juristischer Übersetzer muss alle Feinheiten des zu übersetzenden Textes verstehen und in die Sprache des Bestimmungslandes übertragen.

Hierfür hat BILIS ein Team aus juristischen Übersetzern aufgebaut, die jeweils in ihre Muttersprache übersetzen und als Firmenjuristen, Notare oder Rechtsanwälte (die teilweise noch zugelassen sind) über reiche Erfahrung verfügen. Ihr Profil und ihre Erfahrung bürgen für die Qualität unserer juristischen Übersetzungen.

Für beglaubigte oder „bescheinigte“ Übersetzungen aus dem Englischen oder ins Englische steht ein ausschließlich für BILIS tätiger beeidigter Übersetzer zur Verfügung!

Die englische Übersetzung eines Vertrags soll beglaubigt werden?

Unser beeidigter Übersetzer für die englische Sprache steht zu Ihrer Verfügung! Äußerst schnelle Bearbeitung, überaus wettbewerbsfähige Preise, Fachberatung: nutzen Sie die Vorteile eines beim Berufungsgericht zugelassenen Sachverständigen.

Für beglaubigte Übersetzungen in andere Sprachen verfügt BILIS über ein Netz von beeidigten Übersetzern, die nach den Vorgaben der TRADUTEC-Gruppe sorgfältig ausgewählt wurden.

Wussten Sie schon?

Bei einem beeidigten Übersetzer handelt es sich um ein Hilfsorgan der Rechtspflege. Er wird von einer Gerichtsbehörde bestellt und muss einen Eid ablegen.

Beeidigter Übersetzer und/oder Dolmetscher beim Berufungsgericht …“ ist eine Amtsbezeichnung. Für den gerichtlich bestellten Sachverständigen gelten folgende Rechtsvorschriften: Gesetz 2004_130 und Dekret 2004_1463.

Personen, die in eine der in Artikel 2 des Gesetzes aufgeführten Listen eingetragen sind, dürfen ihre Eigenschaft nur unter folgender Bezeichnung aufführen: „Sachverständiger beim Kassationsgerichtshof“ bzw. „Sachverständiger beim Berufungsgericht …„. Unmittelbar nach der Bezeichnung muss das Fachgebiet des Sachverständigen angegeben werden.

Nur ein beeidigter Übersetzer ist berechtigt, Übersetzungen zu beglaubigen. Hierfür muss er das Original und die Übersetzung mit Stempel und Unterschrift versehen und bestätigen, dass die Übersetzung mit dem Original übereinstimmt.

Auf unsere Expertise können Sie sich verlassen!

Rechtssachen dulden keinen Aufschub! Auch bei eiligen Übersetzungen gewährleisten wir erstklassige Qualität und fristgerechte Auftragserfüllung.

Reaktionsschnelligkeit
Vertraulichkeit
Konformität
Qualität